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   OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95   

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https://dejure.org/1996,5711
OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95 (https://dejure.org/1996,5711)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.01.1996 - 1 Ss 59/95 (https://dejure.org/1996,5711)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 1 Ss 59/95 (https://dejure.org/1996,5711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.11.1925 - I 512/25

    Kann das Revisionsgericht einen von ihm außerhalb einer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95
    »Die formell rechtskräftige Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die Verwerfung der Rechtsbeschwerde (bzw. des Antrags auf deren Zulassung) als unzulässig wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses kann wieder aufgehoben werden, wenn die Entscheidung auf einem entscheidungserheblichen Irrtum beruht (im Anschluß an RGSt 59, 419; OLG Hamburg, MDR 1976, 511; OLG Koblenz, OLGSt § 80 OWiG , S.33).«.

    Beruht hingegen eine Entscheidung nach § 349 Abs. 1 StPO , wie hier, auf unrichtigen tatsächlichen Voraussetzungen., läßt eine verbreitete Rechtsprechung, gestützt auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 59, 419) eine Abänderung zu (BGH NJW 1951, 771 in einem Obiter dictum; OLG Hamburg MDR 1976, 51 1; OLG Koblenz, OLG St 80, OWiG S. 33; weitere Nachweise Hanack in LR, 24. Aufl., § 346 Fsn. 41; KK a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95
    Zu diesen Förmlichkeiten rechnet auch die protokollierte, im Zusammenhang mit der Rechtsmittelbelehrung abgegebene Rechtsmittelverzichtserklärung (BGHSt 18, 257).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Beschluß eine rechtskräftige Sachentscheidung getroffen ist, wie durch einen Verwerfungsbeschluß nach § 349 Abs. 2 StPO und nach einhelliger Rechtsprechung selbst dann, wenn die Entscheidung auf einem entscheidungserheblichen Tatsachenirrtum beruht (vgl. BGH MDR 1956, 52; BGHSt 17, 94, 96; KK § 349 Rnr. 47 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 14.01.1976 - III Qs 12/76
    Auszug aus OLG Jena, 10.01.1996 - 1 Ss 59/95
    »Die formell rechtskräftige Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die Verwerfung der Rechtsbeschwerde (bzw. des Antrags auf deren Zulassung) als unzulässig wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses kann wieder aufgehoben werden, wenn die Entscheidung auf einem entscheidungserheblichen Irrtum beruht (im Anschluß an RGSt 59, 419; OLG Hamburg, MDR 1976, 511; OLG Koblenz, OLGSt § 80 OWiG , S.33).«.
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08

    Beweiskraft; Protokoll; Entfallen; Behauptung des Gegenteils

    Die Beweiskraft des Protokolls würde zum einen nur dann entfallen, wenn sich aus dem Protokoll Meinungsverschiedenheiten zwischen den Urkundspersonen ergeben bzw. wenn eine Urkundsperson oder beide den Inhalt des Protokolls nachträglich für unrichtig erklären, so dass das Protokoll von ihrer Unterschrift nicht mehr gedeckt ist (vgl. BGHSt 4, 364; OLG Jena NStZ-RR 1997, 10).
  • KG, 15.06.2009 - 2 Ss 132/09
    Beruht jedoch eine Entscheidung, die das Rechtsmittel als unzulässig verwirft, auf unrichtigen tatsachlichen Voraussetzungen, wird eine nachträgliche Aufhebung bzw. Abänderung von der Rechtsprechung anerkannt [vgl. Meyer-Goßner a.a.O. s 346 Rdn. 13 und § 349 Rdn. 14; OLG Jena NStZ-RR 1997, 10 m.w.N.].
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ws 371/00

    Urteilsverkündung in Anwesenheit des Angeklagten, Beweiskraft des Protokolls,

    Der Inhalt des Protokolls ist insoweit durch die Unterschrift der Vorsitzenden nicht mehr gedeckt und die Beweiskraft des Protokolls, soweit sie den erwähnten Punkt betrifft, aufgehoben (BGHSt 4, 364, 365; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1 - Beschluss vom 18.09.1987; OLG Jena, NStZ-RR 1997, 10).
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